8.5. Was ist bei Rechnungsfehlern? Kann die Rechnung berichtigt werden?
Wenn eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenze ergibt…Weiterlesen
XIII. Gerichtsstand
1. Allgemeines
Soweit für die aus dem Stromlieferungsvertrag entspringenden Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig sind, wird ausschließlich…Weiterlesen
XII. Änderung der Verhältnisse
1. Änderung des Lastprofils
Werden an dem im Stromlieferungsvertrag genannten Netzanschlusspunkt die für die Zuordnung…Weiterlesen
XIV. Allgemeine Bestimmungen
1. Schriftformerfordernis
Allfällige Änderungen und Ergänzungen des Stromlieferungsvertrages und/oder der Allgemeinen Stromlieferbedingungen…Weiterlesen
XV. Hinweis auf Beschwerdemöglichkeiten
Bei Beschwerden steht dem Kunden unser Kundencenter unter der Telefonnummer: +43 5672 607 325 zur Verfügung. Weiters ist bei der…Weiterlesen
XVI. Grundversorgung
Der Stromlieferant wird jene Haushaltskunden und Kleinunternehmen, die sich gegenüber ihm schriftlich auf eine Grundversorgung im Sinne von § 77 Abs 1 ElWOG 2010 berufen, zu dem…Weiterlesen
XI. Rechtsnachfolge
Ein durch Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist dem Stromlieferanten unverzüglich mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte…Weiterlesen
X. Sicherheitsleistung, Vertragsstrafe
1. Vorauszahlungen
Über die in Punkt 7.1. genannten Teilzahlungen hinausgehend kann der Stromlieferant für…Weiterlesen
IX. Berechnungsfehler
1. Rechnungskorrektur
Wenn eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenze ergibt oder…Weiterlesen
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Fälligkeit, Zahlung
Rechnungen und Teilzahlungsanforderungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nicht auf…Weiterlesen